Gisela Surmann
Rechtsanwältin,Fachanwältin für Arbeitsrecht
- surmann@strick.de
- +49 (0)2821 7222121
-
Niederländisch, Deutsch,
Erwägen Sie, eine eigene Niederlassung in Deutschland zu gründen? Möchten Sie ein deutsches Unternehmen übernehmen? Oder ist es notwendig, einen Mitarbeiter in Deutschland arbeiten zu lassen? Dann ist es wichtig, über die Möglichkeiten im Rahmen der deutschen Gesetze und Vorschriften informiert zu sein.
Unterstützung
Befristete oder unbefristete Verträge, Freelance-Verträge oder Verträge in spezifischen Branchen.
Das Arbeitsrecht wahrt die Rechte, Pflichten und Interessen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern.
Deutsche Gehaltsabrechnungen enthalten unter anderem Bruttolohn, Nettolohn, Steuern und Sozialabgaben.
Von Kündigungsfristen bis hin zur außerordentlichen Kündigung und zum Kündigungsschutz in Deutschland.
Die Hinzuziehung juristischer Spezialisten ist entscheidend, wenn Sie planen, mit einem Handelsvertreter oder Distributor zusammenzuarbeiten.
Ein niederländischer Selbstständiger ohne Personal (ZZP) muss eigenständig handeln und über die Steuer- und Sozialversicherungs-regelungen informiert sein.
Das Personalmanagement innerhalb einer GmbH erfordert umfassende Kenntnisse des Arbeitsrechts und eine sorgfältige Vorgehensweise bei der Einstellung, Entsendung oder Überlassung von Mitarbeitern. Es ist entscheidend, alle gesetzlichen Verpflichtungen einzuhalten und klare Verträge aufzusetzen, um rechtliche Komplikationen zu vermeiden.
Das Arbeitsrecht in Deutschland schützt Arbeitnehmer und Arbeitgeber durch eine Vielzahl von Gesetzen und Vorschriften. Zu den wichtigsten gesetzlichen Anforderungen gehören:
Eine GmbH kann Mitarbeiter direkt anstellen, wobei ein Arbeitsvertrag aufgesetzt und der Mitarbeiter bei den Sozialversicherungsbehörden angemeldet wird. Oft wird eine Probezeit von maximal sechs Monaten vereinbart, in der kürzere Kündigungsfristen gelten. Das Gehalt muss mindestens dem gesetzlichen Mindestlohn entsprechen, wobei zusätzliche Leistungen wie Boni, Krankenversicherung und Rentenbeiträge als Nebenleistungen in Betracht kommen.
Entsendung bedeutet, dass ein Mitarbeiter vorübergehend in einem anderen Land arbeitet, jedoch weiterhin beim ursprünglichen Arbeitgeber angestellt bleibt. Der Mitarbeiter unterliegt grundsätzlich den ursprünglichen Arbeitsbedingungen, ergänzt durch in Deutschland zwingend vorgeschriebene Arbeitsbedingungen. Internationale Vereinbarungen zu Sozialversicherung und Besteuerung sind erforderlich, möglicherweise auch eine A1-Bescheinigung für EU-Länder.
Eine GmbH kann auch externe Mitarbeiter für spezifische Projekte oder zeitlich befristete Arbeiten einstellen, z.B. über eine Zeitarbeitsfirma. Die Zeitarbeitsfirma bleibt der formelle Arbeitgeber und benötigt eine Genehmigung für die Arbeitnehmerüberlassung.
Ein Unternehmen kann auch Selbstständige für spezielle Aufgaben oder Projekte engagieren. Verträge mit Freiberuflern müssen den Arbeitsumfang und die Vergütung klar definieren.
Möchten Sie mehr über Arbeitsverträge, das deutsche Arbeitsrecht, Kündigung und/oder die Arbeitnehmerüberlassung oder Entsendung von Personal erfahren? Kontaktieren Sie uns gerne. Seit 35 Jahren unterstützen wir niederländische Unternehmen, die in Deutschland geschäftlich tätig sind oder tätig werden möchten. Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung!
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