Freddy Heinzel
Rechtsanwalt,Honorarkonsul des Königreichs der Niederlande
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Niederländisch, Deutsch,
EXPERTISE
Die Gründung einer GmbH in Deutschland ist eine strategische Entscheidung für niederländische Unternehmer, die auf dem deutschen Markt wachsen möchten. Es ist eine der am häufigsten gewählten Rechtsformen bei der Unternehmensgründung.
Expertise
Die Rechte und Pflichten eines GmbH-Geschäftsführer sollten gut geregelt sein.
Ein Gesellschaftsvertrag enthält z.B. die Firma der GmbH, den Sitz, die Gesellschafter, den Unternehmenszweck und das Stammkapital.
Um Startkapital einzuzahlen, geschäftliche Transaktionen durchzuführen und Steuern abzuwickeln, ist ein deutsches Bankkonto unerlässlich.
Allgemeine Geschäftsbedin-gungen erfordern Informationen über das Widerrufsrecht, Gewährleistungen und Haftungsbeschränkungen.
Eine sorgfältig gewählte Geschäftsadresse ist entscheidend für Ihre GmbH, da sie allen gesetzlichen Anforderungen entsprechen muss.
Ein Webshop (B2C) muss den gesetzlichen Informationspflichten zum Schutz deutscher Verbraucher nachkommen.
Die GmbH ist die deutsche Variante einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (vergleichbar mit der niederländischen BV). Sie ist eine der am häufigsten gewählten Rechtsformen von sowohl lokalen als auch ausländischen Unternehmern, aufgrund der Flexibilität und des rechtlichen Schutzes, die eine GmbH bietet.
Eine GmbH muss den verschiedenen einschlägigen deutschen Gesetzen und Vorschriften entsprechen. So muss eine GmbH durch eine notarielle Urkunde gegründet, im deutschen Handelsregister eingetragen und an einer deutschen Adresse ansässig sein. Außerdem ist eine GmbH verpflichtet, in Deutschland Körperschaftsteuer zu zahlen.
Bei der Gründung einer GmbH gibt es eine Mindestkapitalanforderung. In Deutschland beträgt das Mindestkapital bei der Gründung einer GmbH 25.000 €. Davon muss mindestens die Hälfte, also 12.500 €, bei der Gründung eingezahlt werden. Im Gegensatz dazu gibt es für eine BV in den Niederlanden seit der Gesetzesänderung 2012 kein festgelegtes Mindestkapital mehr.
Die GmbH ist eine beliebte Unternehmensform und kann mit der niederländischen BV verglichen werden. Die Gründung in Deutschland unterscheidet sich jedoch von der Gründung in den Niederlanden. Dabei sind folgende Schritte zu beachten:
Der Name der GmbH muss einzigartig sein und mit "GmbH" enden.
Ein Mindestkapital von 25.000 € ist für die Gründung einer GmbH erforderlich. Die Hälfte davon, also 12.500 €, muss bei der Gründung eingezahlt werden.
Gründungsurkunde: Eine notarielle Gründungsurkunde ist erforderlich, in der die Satzung der GmbH festgelegt wird.
Nach der notariellen Beurkundung muss die GmbH im Handelsregister eingetragen werden. Erst nach dieser Eintragung besitzt die GmbH Rechtspersönlichkeit.
Nach der Eintragung muss die GmbH auch beim örtlichen Finanzamt registriert werden.
Geschäftssitz: Eine GmbH ist verpflichtet, einen Sitz in Deutschland zu haben.
Es muss ein deutsches Bankkonto eröffnet werden.
Sind Sie bereit, eine GmbH in Deutschland zu gründen? Nehmen Sie unverbindlich Kontakt mit den deutschen Anwälten von STRICK auf. Sie begleiten Sie bei jedem Schritt des Prozesses!
Rechtsanwalt,Honorarkonsul des Königreichs der Niederlande
Niederländisch, Deutsch,
Seit 35 Jahren stehen wir niederländischen und flämischen Unternehmen, die in Deutschland Geschäfte machen oder machen wollen, zur Seite. Wir sprechen sowohl Niederländisch als auch Deutsch, so dass wir uns mit allen Beteiligten gut verständigen können.
Wir verfügen über langjähriges Expertenwissen in allen rechtlichen und steuerlichen Aspekten, Strukturen und Behörden.
Wir verfügen über das gesamte rechtliche, steuerliche und organisatorische Know-how, das für Ihre Geschäftstätigkeit in Deutschland erforderlich ist.
Der Honorarkonsul der Niederlande hat seinen Sitz in unserem Büro. Das bedeutet, dass wir immer schnell mit offiziellen Dokumenten handeln können.